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(2 Posts bisher)
24.04.2013 09:08 (UTC)[zitieren]
Rechtliche Dinge, die Sie bei einem Umzug beachten sollten:

Rechtliches in Kürze
Übergabeprotokoll
Schönheitsreparaturen
Kaution
Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe mit dem Vermieter sollten Sie ein Übergabe-Protokoll machen, am besten nehmen Sie auch einen Zeugen mit. Unterschreiben Sie im Übergabeprotokoll keine Schäden, die Sie nicht verursacht haben oder was in der Wohnung tatsächlich an Mängeln vorhanden ist. Wenn Sie sicher sind, dass die Macke im Parkett von Ihnen stammt, können Sie das Protokoll auch unterschreiben. Sollte der Vermieter Mängel auflisten, die nicht von Ihnen stammen, nehmen Sie das Protokoll kommentarlos zur Kenntnis und besorgen Sie sich Rechtsrat.
Schönheitsreparaturen Kaution
Neue Adresse
Noch bevor Sie im neuen Zuhause ankommen, sollten Sie den wichtigsten Stellen Ihre künftige Anschrift mitteilen und eventuell alte Verträge kündigen. Nicht nur kommerzielle Anbieter, auch Behörden benötigen Ihre neue Anschrift. Bei einigen Ämtern empfiehlt es sich, die Adressänderung bereits im Vorfeld bekanntzugeben, beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich binnen einer Woche nach Umzug melden.

Adressänderung
Post
Abo
Telefon und Internet
Kabelanschluss
Strom & Co.
Post
In der Regel reichen der Post fünf Werktage Vorlauf, um einen Nachsendeauftrag einzurichten. Sie können das sowohl im Internet als auch in Ihrer Postfiliale erledigen.
Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind Infopost ohne Umhüllung und Express-Sendungen, Pressesendungen (zum Beispiel Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften) und Postvertriebsstücke (zum Beispiel Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine). Von der Nachsendung ins Ausland ausgeschlossen sind zudem: Infopost, Infobriefen, Warensendungen, Werbeantworten, Pressepost, Briefen mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert, PostIdent sowie Paketen, Päckchen, DHL INFOPOST und Express-Sendungen.
Abo Telefon und Internet Kabelanschluss Strom & Co.
Ummelden
Einwohnermeldeamt
KFZ
GEZ
Finanzamt
Hausratsversicherung
Arbeitsamt
Hundesteuer
Einwohnermeldeamt
Innerhalb einer Woche müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden. Ummelden an sich können Sie in den meisten bayerischen Gemeinden online erledigen. Allerdings müssen Sie irgendwann persönlich und mit Ihrem Ausweis im Amt erscheinen, damit die neue Adresse auf dem Ausweis vermerkt wird - sonst ist Ihr Ausweis ungültig. Beim Umzug mit der Familie reicht ein Meldeschein für Ehegatten und Kinder. Lediglich bei mehr als vier Personen ist ein weiterer Schein nötig. Die Anmeldung ist kostenlos. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Eine Abmeldung ist seit 2004 nur noch beim Wegzug ins Ausland nötig.
KFZ GEZ Finanzamt HausratsversicherungArbeitsamtHundesteuer


... und zu guter Letzt: Vergessen Sie nicht: Ihre Freunde, Verwandten und Bekannten möchten auch wissen, wo Sie jetzt zuhause sind.

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